Das Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich anders als früher nicht mehr an der Art des Zahnersatzes, sondern am Befund des Zahnarztes. Daher ist den Krankenkassen die Art der Versorgung egal – Wichtiger ist die Frage, welcher Zahn bzw. welche Lücke ersetzt werden soll.
Voraussetzung für alle Leistunden der Krankenkasse ist der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt. Denn was bezuschusst wird, ergibt sich aus dem zahnärztlichen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung (Standardversorgung). Die Festzuschüsse sind in den Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) geregelt und festgelegt. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft bezahlt die Kasse bis zu 65 %.
Stellt der zu zahlende Eigenanteil für den Versicherten eine unzumutbare Härte dar, dann übernimmt die Krankenkasse sämtliche Kosten für die Regelversorgung. Die diesem Fall zugrundeliegende Einkommensgrenze richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Patienten.